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Verhandlung B 9 SB 8/21 R 

Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

 

Verhandlungstermin09.03.2023 14:45 Uhr
M. E. ./. Land Baden-Württemberg
Auch hier streiten die Beteiligten über die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für
die Zuerkennung des Merkzeichens aG.


Der 2009 geborene Kläger leidet an einem angeborenen Gendefekt mit globaler
Entwicklungsstörung. Diese äußert sich unter anderem in einer Störung der Körpermotorik und des
Verhaltens sowie einer mittelschweren Intelligenzminderung. Frei gehen kann der Kläger nur in
vertrauten Situationen in der Schule oder im häuslichen Bereich, nicht jedoch in unbekannter
Umgebung. Dort benötigt er beim Gehen wegen seiner psychischen Beeinträchtigung die Hilfe
einer ihm bekannten Begleitperson, auf deren Unterarm er sich abstützen oder mit deren Hilfe er im
Rollstuhl oder Reha-Buggy transportiert werden muss.
Der Beklagte hat bei ihm zuletzt einen GdB von 80 festgestellt und ihm die Merkzeichen G
(erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), B (Berechtigung zur
Mitnahme einer Begleitperson) und H (Hilflosigkeit) zuerkannt, das Merkzeichen aG aber abgelehnt.
Auf die hiergegen erhobene Klage hat das Sozialgericht nach medizinischer Beweiserhebung den
Beklagten verpflichtet, zugunsten des Klägers ab 11. Dezember 2018 - dem Tag seiner
Begutachtung im Klageverfahren - die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG
festzustellen. Das Landessozialgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten
zurückgewiesen. Die Parkvergünstigung durch dieses Merkzeichen sei gerade auf eine fremde
Umgebung ausgerichtet. Sie solle dem behinderten Menschen die Erledigung alltäglicher
Angelegenheiten erleichtern und damit seine Integration in die Gesellschaft fördern. Die geistige
Behinderung des Klägers behindere seine Mobilität wesentlich. Behinderungsbedingt könne er sein
motorisches Potenzial nur in vertrauter Umgebung und Situation ausschöpfen.
Mit seiner Revision rügt der Beklagte eine Verletzung von § 229 Absatz 3 SGB IX. Der Kläger sei
nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dauerhaft beeinträchtigt, weil er in vertrauter
Umgebung gehen könne. Das Landessozialgericht habe den Beurteilungsmaßstab zu Unrecht
zugunsten des Klägers auf dessen Gehfähigkeit in einer fremden Umgebung reduziert. Das Gesetz
bezwecke keine partielle Parkerleichterung für besondere einzelne Alltagssituationen, sondern eine
umfassende Integration in allen Lebenslagen. Der Lebensalltag des Klägers werde maßgeblich von
Wegen in bekannter Umgebung geprägt. Ein Bedürfnis für Parkerleichterungen müsse gerade in
diesen Alltagssituationen bestehen. Dies habe das Landessozialgericht aber nicht festgestellt.

 

Verfahrensgang:
Sozialgericht Ulm, S 9 SB 2624/17, 21.10.2019
Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 6 SB 3843/19, 18.03.2021
Die Vorschau zu dem Verhandlungstermin des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der
Terminvorschau 8/23.

 

Terminbericht
Gegenstand der beiden verhandelten Verfahren waren die Voraussetzungen für die Zuerkennung des
Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), das unter anderem zur Nutzung von
sogenannten "Behindertenparkplätzen" berechtigt. Voraussetzung für die Zuerkennung des
Merkzeichens ist eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der
Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene
Teilhabebeeinträchtigung liegt gemäß § 229 Absatz 3 Satz 2 SGB IX vor, wenn sich die
schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder
Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Der Senat hat entschieden, dass für die Prüfung einer mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung
in räumlicher Hinsicht die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Dies folgt
aus dem Wortlaut des § 229 Absatz 3 Satz 2 SGB IX, der Regelungsgeschichte und dem Zweck des
Merkzeichens aG, der vor allem darin besteht, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark
eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung
unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen. Schließlich erfordern es auch die mit dem SGB IX
verfolgten Ziele, dem Gehvermögen auf dem Weg zu Schule, Arbeitsstätte oder Arzt, beim
Einkaufen und generell beim Besuch von Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Lebens, besonderes Gewicht zuzumessen. Denn gerade das Aufsuchen
solcher Einrichtungen fördert eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten
Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Die Revision des Beklagten war erfolglos. Der Kläger hat Anspruch auf Feststellung der
gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens aG. Bei ihm besteht eine
erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung infolge seiner psychomotorischen
Entwicklungsstörung, die in ihren Auswirkungen einem Grad der Behinderung von 80 entspricht.
Die Gehunfähigkeit des Klägers bezieht sich auf den maßgeblichen öffentlichen (Verkehrs-)Raum.
Dort benötigt er beim Gehen wegen seiner psychischen Beeinträchtigung die Hilfe einer ihm
bekannten Begleitperson, auf deren Unterarm er sich abstützen oder von der er im Rollstuhl oder
Reha-Buggy transportiert werden muss. Seine Gehfähigkeit in bestimmter vertrauter Umgebung
und Situation, im schulischen oder häuslichen Bereich, schließt eine außergewöhnliche
Gehbehinderung nicht aus. Der auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten
Menschen am Leben in der Gesellschaft gerichtete Sinn und Zweck des Schwerbehindertenrechts
umfasst gerade auch das Aufsuchen veränderlicher und vollkommen unbekannter Einrichtungen des
sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens.
In Bezug auf den so definierten räumlichen Bereich besteht die Teilhabebeeinträchtigung des
Klägers in zeitlicher Hinsicht auch dauernd. Der Kläger leidet nicht an einer nur vorübergehenden
Erkrankung, die seine Gehfähigkeit zeitweise beeinträchtigt. Vielmehr ist er nicht imstande, ohne
fremde Hilfe frei zu gehen. Dass er ein größeres motorisches Potenzial wegen seiner geistigen
Behinderung nicht abrufen kann, ist unerheblich. Wie die Neufassung der Voraussetzungen für das
Merkzeichen aG in § 229 Absatz 3 SGB IX klarstellen sollte, kommt es nicht darauf an, aus welcher
Diagnose oder Funktionseinschränkung die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung resultiert.
Diese erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung entspricht einem Grad der
Behinderung von 80. Das folgt aus der zwischen den Beteiligten bindenden Regelung durch den
Bescheid vom 4. Juli 2011. Sie berücksichtigt mit der psychomotorischen Entwicklungsstörung
ausschließlich eine Funktionseinschränkung, die sich in relevanter Weise nachteilig auf die
Gehfähigkeit des Klägers auswirkt.

Liebe Mitglieder,
unser Sommerfest 2023 auf der Käseschenke bei sommerlichen Temperaturen war ein ganz besonderer Höhepunkt.
Ein neues Mitglied (Maik Baberske) konnten wir begrüßen, sowie einen Gast aus dem Raum Chemnitz
Frau Annett Windisch, welche sich als PEER-Beraterin ausbilden lassen möchte. Unsere Unterstützung haben wir zugesichert.
Auch ein ganz besonderer Kulturbeitrag wurde über unseren Schatzmeister Jürgen Schulz organisiert. Ein Spezialist zu ganz besonderen Kalauern wie es nur einen gab auf dieser Welt "Hans Georg Stengel" aus Greiz unserem schönen Vogtland in Thüringen.
Frau Müller aus Eisenberg unterhielt unsere Gruppenmitglieder über eine Stunde mit vielen lustigen Anekdoten und Werken aus den Büchern von Hans Georg Stengl. Es gab sehr viel Applaus für die Künstlerin welche es sehr gut verstand, auch unsere Gruppenmitglieder geschickt mit einzubeziehen. Unsere Mitglieder waren begeistert. Es wurden noch Flyer mit Unterschrift der Künstlerin ausgegeben. 
Ein besonderer Dank auch für die Mitarbeiter der Käseschenke welche uns mit besonderen Köstlichkeiten verwöhnten. 
Viele Gespräche und nette Unterhaltungen rundeten einen erlebnisreichen Tag mit ab. 
Wir freuen uns schon auf das nächste Sommerfest in 2024.

 

 

 

 

} Erlebniswelt Harz & Region ~

 

Nach einer ewig langen Zeit ohne Aktivitäten (Corona-Abstinenz), fand endlich die seit längerem geplante Busreise als Projekt unserer Selbsthilfegruppe „ Steh auf “ Gera statt.

Unsere 2-Tagesreise startete um 7.30 Uhr in Gera-Scheubengrobsdorf und führte uns zum Zielort nach Stangerode im Harz.

Nach einem Zwischenstopp inkl. Stärkung mit dem beliebten und leckeren Mohn-Mandelkuchen von Ute Lösche hatten wir um 11.00 Uhr unseren Zielort, das Reit- und Sporthotel Nordmann in Stange­rode erreicht.

Es gab nur eine kurze Erholungsphase. Danach bestiegen wir die zwei urigen Unimogs zur 50-minüti­gen Safari im Wildpark & Jagdrevier Nordmann.

Der Wildpark beherbergt neben Naturrinderrassen wie Highlander, Galloway und ungarischem Steppenrind eine eindrucksvolle Bisonherde.

Obwohl wir auf den Unimogs tüchtig durchgeschüttelt wurden und auch mehr oder weniger buchstäb­lich in den Seilen hingen, nutzten wir bei Pausen die Gelegenheit, die wilden freilebenden Tiere und die herrliche Natur zu bestaunen.

Um 13.00 Uhr ging es dann mit dem Reisebus weiter zum Städtetrip nach Wernigerode. Die Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und zahlreichen Cafés lud zum gemütlichen Stadtbummel ein.

Nach einem 2-stündigen Aufenthalt kehrten wir nach Stangerode zurück und bezogen unsere Hotel­zimmer.

Die Zeit bis zum Abendessen nutzen einige unserer Mitglieder und besuchten unter Anwendung ihrer wasserfesten Gehhilfen den Wellness & Spa Bereich des Hotels.

Ab 18.30 Uhr gab es im kulinarischen Restaurant des Hotels ein Drei-Gang-Menü, das keine Wünsche offen ließ.

Nach dem Essen hatten wir auf der großen Dachterrasse des Hotels ausgiebig Zeit, um den Worten der Referentin (Schwester Barbara) zum Thema Corona - Bewältigung, Schmerz- & Trauma die volle Aufmerksamkeit zu schenken.

Der nächste Tag unserer Projektreise begann um 8.00 Uhr mit einem sehr schmackhaften, opulenten Frühstücksbüffet.

Einige von uns unternahmen danach noch eine Shoppingtour im Hofladen des Hotels und deckten sich mit allerlei Köstlichkeiten aus der hauseigenen Schlachtung ein, bevor wir um 9.30 Uhr dann die Reise nach Quedlinburg fortsetzten.

Dort erwartete uns um 11.00 Uhr die Quedlinburger Bimmelbahn, die uns zur gemütlichen Stadtrund­fahrt durch die engen Gassen mit ihren Fachwerkhäusern aus mehreren Zeitepochen einlud.

Die Zeit im Anschluss hatten wir zur freien Verfügung und die wurde von uns ausgiebig zur Erkundung der architektonischen Altstadt genutzt.

Auf dem historischen Kopfsteinpflaster kamen unsere Prothesen voll zum Einsatz und stellten ihre Funktionstüchtigkeit mit Bravour unter Beweis. Die meisten von uns gönnten sich dann noch ein leckeres Eis, bevor wir um 15.00 Uhr wieder Richtung Heimat aufbrachen.

Nach einem Zwischenstopp erreichten wir um 18.00 Uhr wieder unseren Ausgangspunkt der Reise.

Ein großes Dankeschön geht an unseren 2. Vorsitzenden Gerd Lösche, der die Reise hervorragend organisiert hat, sowie an die Firma Joram Reisen für den sicheren und umsichtigen Ablauf der Reise.

 


Beratungspflicht  Hilfsmittel

 

Die Krankenkasse kann vor der Bewilligung eines Hilfsmittels prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33 SGB V). Der MDK berät dabei den Versicherten. Der MDK ist verpflichtet, bei der Begutachtung und der Beratung mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten. In der Praxis hat sich in diesem Zusammenhang vielfach eine intensive Zusammenarbeit zwischen Krankenkasse, MDK, Vertragsarzt und Lieferant des Hilfsmittels entwickelt.

 

Zwischen der Krankenkasse und ihrem Versicherten besteht ein Verwaltungsrechtsverhältnis, in dem die Krankenkasse u. a. zu umfassender Beratung verpflichtet ist (§ 14 SGB I; BSG, Urteil v. 26.4.2005, B 5 RJ 6/04 R). Hinsichtlich der erforderlichen Hilfsmittelversorgung übernimmt der MDK die Beratung für die Krankenkasse. Wird die Beratung unterlassen, unvollständig oder fehlerhaft erteilt, entsteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse darauf, den Zustand herbeizuführen, der bei ordentlicher Durchführung des Verwaltungsverfahrens bestanden hätte (BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 166/11 R). Die Krankenkasse muss sich die unterbliebene, unvollständige oder fehlerhafte Beratung durch den MDK zurechnen lassen.

 


Sich aktiv in unsere Gesellschaft mit einzubringen erfordert viel Zeit und ein erhebliches Engagement. Besonders die Aktion saubere Hände an Krankenhäusern- und Pflegeeinrichtungen zeigte eine positive Wirkung um gegen den Krankenhauskeim MRSA / MRE ein Zeichen zu setzen.

 

Leider viel zu spät haben sich unsere verantwortlichen Gruppen wie Berufsgenossenschaften u. KK dafür eingesetzt, etwas gegen den MRSA/ MRE Krankenhauskeim zu unternehmen. Tausende unnötige Amputationen wegen dem MRSA/ MRE Krankenhauskeim waren notwendig, um unsere Spezialisten im Bereich Hygiene wieder ernst zu nehmen.

 

Leider nutzt man die seit Jahren erfolgreiche Phargen-Therapie gegen Keime im Krankenhaus bisher nicht Bundesweit in Deutschland. Auch hier wären erhebliche Kosteneinsparungen möglich.

 

Warum schaut die ganze Welt im Bereich der Schmerz- Therapie (Cannabiseinsatz ohne THC seit 25 Jahren) nach Israel und in Deutschland passiert nicht wirklich etwas.

 

Aktuelle Vorhaben von Stehauf:

 

 

- Bundesweites Projekt zur Anerkennung der Extremitätenspätfolgen nach Gliedmaßenamputation (in vielen Ländern nach Arbeits- Wegeunfall sowie Haftpflichtschäden nach Operationen schon lange  

 

  anerkannte Praxis). Viele Fachärzte haben diese Spätfolgen schon lange als Anerkennung gesehen. Unsere Gutachter der BGs benötigten dazu noch Schulungsbedarf.

 

- Ein Länderübergreifendes Modellprojekt zur PEER- Beratung nach schweren Erkrankungen, befindet sich in Planung. Ungarn benötigt Hilfe und wir können diese anbieten.

 

- Über 150 Teilnehmer nehmen jedes Jahr am Unfallkrankenhaus Berlin über Prof. Dr. Ekkernkamp, die         Weiterbildung- PEERs im Klinikum war, um Deutschlandweit in der Schwerstverletzten-

 

  Patientenversorgung/Beratung den Reha- Prozess mit positiv zu beeinflussen. Erhebliche Kosten können mit der PEER- Beratung eingespart werden. Diese wäre auf viele Krankheitsbilder anwendbar. Herr Dr.

 

  von Hirschhausen konnte für das Modellprojekt - PEERs im Krankenhaus dafür gewonnen werden. Unser AOK- Bundesverband unterstützt die PEER- Weiterbildungen in Berlin vorbildlich.

 

- Unterstützung benötigen wir als Stehauf bei der Anschaffung eines Elektro- Autos. Wir erhalten tägliche Anfragen in und um Gera zur PEER- Beratung am Klinikum, Reha- u. Pflegeeinrichtungen.

Ein Elektroauto wäre in der Unterhaltung eine wirkliche Hilfe.


Ambulante Reha- Zentrum (ARZ)

Seit 2013 präsentiert sich das Ambulante Reha- Zentrum (ARZ) in Jena.

 

 -    Hohe fachliche Kompetenz

 -    Langjährige fachliche Expertise

 -    Großzügig gestaltete Räume für: Physiotherapie, Sporttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung sowie ärztliche u. psychotherapeutische Betreuung.

 -    Modernes Therapiebecken

 -    Osteopathie

 -    Gehschule für Amputierte

 -    Bistro mit Dachterrasse

                                Lernen Sie diese Angebote kennen!

 

                                                       http://www.arz-jena.de/

Prothetik

 

Ihr Weg ist unser Ziel

Amputationen werden aus einer Vielzahl von Gründen vorgenommen. In jedem einzelnen Fall ist es ein komplexes Trauma, das nicht nur der Körper, sondern vor allem auch die Seele zu bewältigen hat. Wir wissen, dass es bereits eine große Herausforderung an Sie ist, um die Rückgewinnung Ihrer verlorenen Mobilität und Unabhängigkeit zu kämpfen.


Vom kosmetischen Zehen- oder Fingerausgleich über elektronische und intelligente bionische Prothesensysteme bis zu myoelektrisch gesteuerten Prothesen finden Sie bei uns das gesamte Spektrum der Arm- und Beinprothetik. Unsere selbst entwickelten Lösungen in der Stumpfbettung bieten auch bei komplizierten Stumpfverhältnissen Funktionalität und Komfort in fortschrittlichem Design.

Unsere prothetische Versorgung soll Sie und Ihre Ziele bestmöglich unterstützen, und nicht behindern.

Wir helfen Ihnen und begleiten Sie auf Ihrem Weg durch die Rehabilitation und zurück ins soziale Leben.

Setzen Sie sich Ziele! Ihr Weg ist unser Ziel.

Die interdisziplinäre Beratung

Die optimale Versorgung für Sie erreichen wir, wenn wir diese auch mit Ihrem Arzt und Ihrem Therapeuten im Vorfeld besprechen können. In vielen Fällen ist das nicht so einfach.

Seit Anfang 2011 haben wir eine medizinische Sprechstunde für Stumpf- und Prothesenprobleme eingeführt, die Ihnen kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung steht, auch, wenn Sie nicht Kunde bei uns sind. Hier können Sie sich von einem erfahrenen Arzt der Amputationschirurgie beraten lassen, gemeinsam mit einem Orthopädietechniker.

Unsere Erfahrung zeigt, dass wir so schneller und genauer Ihre Bedürfnisse oder Probleme diagnostizieren und frühzeitig Empfehlungen zur erfolgreichen Weiterversorgung geben können.

Termine und mehr Information erfahren Sie als Anfrage über unser Kontaktformular.

 

Ratgeber für Beinamputierte

Wenn bei Ihnen eine Amputation ansteht oder Sie bereits davon betroffen sind, finden Sie Hilfe und Rat für viele Fragen rund um die Themen Amputation, Rehabilitation, Prothesenversorgung und Mobilität sowie gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch zu Schwierigkeiten, welche nach diesem lebensverändernden Eingriff auftreten können, in der Broschüre "Beinamputation - Wie geht es weiter", die Ihnen hier kostenfrei zum Download zur Verfügung steht.


Amputierte Menschen werden als chronisch krank eingestuft. Für BG- und anerkannte Haftpflicht - Fälle.

Mit allen Möglichkeiten zur Erhaltung der Gesundheit u. Beweglichkeit schreibt das Gesetz vor.

 

- Erhaltung der Mobilität

- Vermeidung von Kontrakturen

- Vermeidung von Muskelabbau

 

 Verordnung außerhalb des Regelfalls:

 

Indikationsschlüssel:  EX3a

 

Verordnungsgruppe:   30 x KG

 

                                 30 x ET

 

 Auch ein Jahresrezept wäre möglich. Diese Verordnung wird nicht als Buget den Arzt angerechnet.

 

Beste Grüße

Büro Berufsgenossenschaft


OSTTHÜRINGER ZEITUNG - Ausgabe Pößneck, 14.07.2016, S. 14 / Lokales

 

 

Einiges erreicht und anderes noch offen.

 

Der Verein Stehauf Gera, der in der Amputierten Versorgung in Deutschland verbessernd mitwirken möchte, hat seine ­ersten diesjährigen Projekte erfolgreich abgeschlossen und weitere Vorhaben geplant.

 

 

 

Von Sandra Hoffmann

 

 

 

Oberpöllnitz/Wünschendorf. Mit dem Sommerfest, das der Verein Stehauf Gera e.V. an diesem Sonnabend ab 14.30 Uhr in seinem Domizil in Pösneck bei Wünschendorf begehen wird, feiern die Mitglieder nicht nur den Sommer, sondern auch den erfolgreichen Abschluss der ersten diesjährigen Projekte. Dazu gehören eine rege nachgefragte Ersthelfer- und Verkehrsteilnehmerschulung sowie die Unterstützung des 5. Prothesencamps in Oberpöllnitz, das vom Prothetischen Kompetenzzentrum in Oberpöllnitz des Sanitätshauses Rosenau organisiert wurde.

 

Zur Ersthelferschulung für Menschen mit Amputation bekommen wir jetzt noch E-Mails und Anfragen, ob wir die Veranstaltung wiederholen und wir werden sie wiederholen, versichert Gerd Kästel, Vorsitzender des Vereins Stehauf. Ein Spezialist aus Weimar hatte den Gehandicapten in der Schulung die für sie richtige Technik gezeigt, damit auch sie im Ernstfall Erste Hilfe leisten können. Das Projekt wurde von der Krankenkasse finanziert und vom veranstaltenden Verein selbst dem Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.V. empfohlen.

 

 

 

Anwendertreffen und Vorträge im Oktober

 

Gemeinsam haben zahlreiche Vereinsmitglieder zudem vor wenigen Wochen die Reha-Messe in Leipzig besucht. Schwierig sei allerdings die Verständigung an den Ständen ausländischer Unternehmen gewesen.

 

Die nächsten Projekte sind bereits geplant und eines ist das große Sommerfest am kommenden Sonnabend. Mit dem Fest möchten wir uns auch bei allen bedanken, die uns toll unterstützt haben, sagt Gerd Kästel. Vorbereitet ist unter anderem eine Tombola, die dank der bereitgestellten Preise einiger Firmen und Sponsoren möglich wurde.

 

Gleich zwei Höhepunkte stehen schon für Oktober im Kalender. So referiert am 19. Oktober eine Wundschwester zur Wundversorgung und es gibt einen Vortrag eines Gesundheitshauses zur Fußversorgungsprophylaxe. Dieser Veranstaltung ist offen für alle Inter­essierten und besonders auch für Diabetiker geeignet , lädt Gerd Kästel schon mal ein.

 

Zweiter Termin ist das Anwendertreffen für Beinamputierte am 26. Oktober in der Moritz Klinik in Bad Klosterlausnitz. Amputierte können sich, auch wenn sie nicht Mitglied im Stehauf e.V. sind, hierfür anmelden und eine Bewegungsanalyse ihres Gangbildes über das Computerprogramm Dartfish vornehmen lassen. Eventuell notwendige Korrekturen können gleich im angebundenen Gehschultraining geübt und erprobt werden.

 

Darüber hinaus ist für den Herbst ein Gehschulprojekt im Hainich geplant. Dafür suchen wir noch einen Fahrdienst, der mindestens drei Rollstuhlfahrer transportieren kann, bittet Gerd Kästel um Unterstützung. Anbieter können sich bei ihm unter Telefon (0365) 51 33 50 55 oder 0152 34154836 melden. Das Projekt ist bei der Krankenkasse mit der Bitte um finanzielle Unterstützung eingereicht. Der Stehauf e.V. begleitet und unterstützt derzeit ferner drei Schülerinnen des Osterlandgymnasiums Gera, die sich innerhalb ihrer Seminarfacharbeit mit dem Stand der Amputationsversorgung in Deutschland beschäftigen. Hier bestehe noch erheblicher Verbesserungsbedarf, wissen die Vereinsmitglieder. So lasse insbesondere die Auswahl der Reha-Kliniken für frisch Amputierte seitens der Krankenkassen zu wünschen übrig. Das habe erst unlängst ein ehemaliges Vorstandsmitglied erfahren müssen, berichtet Gerd Kästel.

 

Es gibt in Thüringen nur wenige Reha-Kliniken, die Amputierte gut versorgen können , sagt der Vorsitzende des Vereins Stehauf. Diese verfügten dann unter anderem über Erfahrungen in der Schaftversorgung und über eine Gehschule. Doch Patienten hätten gegenüber den Krankenkassen kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Reha-Klinik und so würden Gelder in Größenordnungen verschleudert, ohne dass der Amputierte eine Rehabilitation erfahre. Es fehle ein Kontrollorgan für die Arbeit der Krankenkassen, weist er hin.

 

Wir als Verein bieten den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämtern und allen Rententrägern unsere Hilfe an. Diese könnten erheblich an Kosten sparen, wenn sie bereit sind, unser Wissen zu nutzen, gerade bei Amputierten, plädiert Gerd Kästel für eine Zusammenarbeit. Immerhin habe eine Klinik in Heidelberg den Auftrag erhalten, am auch vom Stehauf e.V. lange geforderten Amputationsregister mitzuarbeiten. Hierzu könnte ebenso die Kriegsopferfürsorge einen wichtigen Beitrag leisten, so der Vereinsvorsitzende Gerd Kästel.